Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für „First Class Closer“ – Coaching & Consulting
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen First Class Closer, Inhaber Matthias Felsing, Rudolf-Diesel-Straße 7b, 86899 Landsberg am Lech (im Folgenden: Anbieter) und den Vertragspartnern (im Folgenden: Teilnehmer).
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an Existenzgründer, die ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
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§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Anbieters zustande.
(2) Angebote des Anbieters – auf Websites, Social Media, in Webinaren oder Präsentationen – sind stets freibleibend und unverbindlich.
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§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter erbringt Coaching- und Mentoring-Leistungen, die aus freiwillig nutzbaren Impulsen, Live-Calls und begleitenden Unterlagen bestehen.
(2) Es handelt sich ausdrücklich nicht um Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).
• Es gibt keine Lehrpläne,
• keine Prüfungen,
• keine Lernerfolgskontrollen.
(3) Interaktive Formate wie Q&A-Sessions, Feedback oder Austausch dienen ausschließlich der freiwilligen Unterstützung und stellen keine systematische Lernerfolgskontrolle dar.
(4) Eine staatliche Zulassung nach § 12 FernUSG ist nicht erforderlich und besteht nicht.
(5) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Erfolgsgeschichten oder Fallbeispiele sind Illustrationen und keine Garantien.
(6) Der Anbieter erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Allgemeine Hinweise ersetzen keine Beratung durch zugelassene Rechtsanwälte oder Steuerberater.
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§ 4 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist verantwortlich für seine aktive Mitwirkung. Ohne Mitwirkung kann kein Nutzen aus den Leistungen gezogen werden.
(2) Zugangsdaten zur Plattform sind vertraulich zu behandeln.
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§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Verzug
(1) Preise ergeben sich aus dem Vertrag; sie verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zahlungen sind sofort fällig und binnen 7 Tagen nach Rechnungseingang zu leisten.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung wird die Gesamtsumme sofort fällig, wenn der Teilnehmer mit mehr als 30 Tagen im Verzug ist.
(4) Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
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§ 6 Gewährleistung / Dienstvertragsrecht
(1) Es gelten die Vorschriften über Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB).
(2) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern nur die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.
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§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
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§ 8 Kündigung
(1) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 626 BGB).
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§ 9 Urheberrechte
Alle Unterlagen, Videos, Vorlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur eigenen Verwendung. Vervielfältigung oder Weitergabe ist nicht gestattet.
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§ 10 Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters ([Link einfügen]).
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§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit zulässig.
(3) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Klarstellung zum FernUSG: Sollte ein Gericht abweichend einstufen, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz Anwendung findet, vereinbaren die Parteien vorsorglich, dass bereits erbrachte Leistungen mit einem angemessenen Wertersatz nach § 812 BGB zu vergüten sind.